Mittlerweile ist viel Zeit vergangen. Wir waren fast eineinhalb Jahre vor Gericht, wegen etwas, dass eigentlich selbstverständlich sein sollte. Darüber möchte ich heute berichten. Denn die Schonfrist ist vorbei. Mein Stillschweigen nicht mehr notwendig, um der anderen Seite nicht noch mehr Informationen zuzuspielen, als gut für uns wäre.
Wir haben verloren, vielmehr mein Sohn, weil …
… Es gibt keine Kontrollinstanz inhaltlicher Form für die Entscheidung des Jugendamtes …
Etwas, dass wir schmerzlich nach so langer Zeit erfahren mussten. Auch das Landesjugendamt hat nur eine beratende Funktion, kann aber einen Entscheid nicht aufheben. Kann das rechtens sein?
Ja, man kann klagen. Vor dem Verwaltungsgericht. Aber dort wird nur der Verwaltungsakt an sich geprüft. Eineinhalb Jahre lang, haben wir Bericht um Bericht geschrieben. Ärzte konsultiert, Berichte eingefordert und alles um uns herum kirre gemacht. Und dann war alles umsonst. Gegen Amtsaussagen und Amtswillkür kann nicht geklagt werden. Es wäre völlig egal gewesen, was drin steht. Hauptsache die Berichte liegen vor und damit ist der Verwaltungsakt vollzogen.
Bei uns wurde beispielsweise eine Überraschungshospitation mit drei Mitarbeitern des Jugendamtes, zunächst sogar ohne unser Wissen, anberaumt. Sie suchten auch kein Gespräch mit den Lehrern oder der Schulbegleiterin und verdrehten Aussagen meines Sohnes.
Ingesamt haben wir im Grunde selbst für unsere Niederlage gesorgt, da wir so hinterher waren, dass alle Berichte vorliegen. Das ist vielleicht das bitterste an der Situation und der Leidtragende an der Geschichte ist mein Sohn. Ein 12 jähriger Autist.
Ich erzähl euch von ihm. Damit ihr erahnen könnt, was er zu leisten vermag. Wie großartig er ist. Er war nonverbal bis er sieben war. Dann lernte er endlich lesen und mit dem lesen brachte er sich selbst das sprechen bei. Noch während der dritten Klasse wechselte er in eine Regelschule und er arbeitete sich dort ohne jegliche Hilfe in ein Gymnasium hoch. Nicht, dass er keine gebraucht hätte. Die Hilfe wurde ihm verwehrt. Von der Schule und das Jugendamt schüttelte sich von aller Schuld frei. Die Schule war das Problem.
Im Gymnasium dann sollte alles anders werden. Nur diesmal stellte sich das Jugendamt quer. Betitelte mich als Mutter, die alles nur schwarz malt und mich entgegen der Verselbständigung meiner Kinder stellen würde. Die Autismusbauftragte beschimpft Autisten als vertätschelt und übervorteilt.
Ich dachte damals ich höre nicht recht.
Wir zogen vor Gericht.
Inzwischen hat er zwar vormittags eine Begleitung, aber nicht für die Hausaufgabenbetreuung, die gerade in den ersten Jahren des Gymnasiums wichtig ist. Obwohl Schule, Nachmittagsbetreuung und Psychiater einstimmig eine vollumfängliche Begleitung fordern, bleibt das Jugendamt bei einer Teilbegleitung mit der Option, die Stunden bei Bedarf zu schieben. Dabei muss man festhalten, dass das Jugendamt den Bedarf sowohl für den Vormittag als auch den Nachttag bestätigt hatte.
Das Gericht selbst enthält sich jeder inhaltlichen Bewertung. Lediglich wurde inhaltlich ein Einwand dazu geschrieben, dass Hausaugaben nicht als Wissenserwerb dienen und daher nicht begleitet werden müssten.
In einem Gymnasium, wo Kindern bereits in der 5ten Klasse eingebleut wird, dass sie sich die Themen in den Hausaufgaben selbst erarbeiten müssen.
Solange der Verwaltungsakt eingehalten wird, hat das Jugendamt keinerlei Kontrollinstanz. Auch nicht durch das Gericht. Niemand der ihnen auf die Finger schaut. Das betrifft nicht nur den Bereich der Integrationshilfe. Nein, bei weitem nicht. Es geht um jedwede Entscheidung, die ein Sachbearbeiter fällt. Egal welches Amt. Das heisst im Umkehrschluss, dass jeder der Willkür des Amtes ausgesetzt ist.
Ich habe von der Petition gelesen, aber was die da verlangen ist zwar richtig und wichtig. Ein erster Schritt, aber er reicht mir nicht. Ich will mehr.
Ich will ein Amt oder ein Gericht, dass eine tatsächliche Kontrolle darstellt. Auch inhaltlich.
Wusstet ihr zum Beispiel, dass man euch jederzeit ein Kind wegnehmen kann, rein auf einen Verdacht hin. Wusstet ihr, dass die einzige Chance, dieses Kind wieder zu bekommen in einem Verfahrensfehler liegt, der ganz zu Anfang begangen wird? Denn wenn sie das Kind holen, ist der Beschluss noch nicht da. Nur gegen diesen Fehler kann man klagen und das Zeitfenster dazu ist verdammt klein. Danach ist man völlig der Willkür des Sachbearbeiters ausgeliefert.
Kann das rechtens sein?
Ganz gut ist die Willkür mancher Beurteilung von Sachbearbeitern auch hier zu sehen.
Wusstet ihr, dass ein Jugendamt gerne mit Inobhutnahme droht, nur um Kosten zu sparen? Die Sachbearbeiter wissen sehr wohl, dass Eltern dann sofort einknicken. Ich erzähl euch mal was. Das einzige, wo das Jugendamt tatsächlich kein Mitspracherecht hat, ist in der Wahl der Schulform. Das wiederum darf nur das Schulamt und das entscheidet in Zusammenarbeit mit den Schulen und den Eltern. Es ist nicht rechtens, dass ein Jugendamt verlangt, dass ein Kind in eine Förderschule soll, damit man sich den Integrationshelfer spart und erst recht nicht, mit einer Inobhutnahme zu drohen. Das haben sie bei mir nur einmal versucht und ich hatte damals das riesen Glück eine sehr engagierte Lehrerin an der Seite meines Kindes zu haben, die ihm zur Seite stand. Aber all die anderen. Wer sagt ihnen sowas? Wer kontrolliert das? Ist das rechtens?
Wusstet ihr, dass eine Gemeinde entscheiden kann, ob ein Ordnungsamt auf Widersprüche reagieren muss? Wenn nicht, könnt ihr auf und nieder springen und bekommt dennoch nicht recht. So passiert bei einem Bekannten, dessen Uhr falsch ging und daher einen Strafzettel erhielt, weil er die Parkuhr falsch eingestellt hatte. Wer kontrolliert sowas? Ist das rechtens?
Warum muss ein Bericht eines Trägers (in Persona des Schulbegleiters) mit Absprache über das Jugendamt gehen. Vielmehr wurde der Träger sogar ermahnt, Berichte nur nach Rücksprache mit dem Jugendamt herauszugeben. Sind solche Vorgehensweisen überhaupt rechtens und noch viel wichtiger, wer prüft sowas denn?
Warum dürfen Eltern nicht einen direkten Bericht einfordern. Hier kann es doch nur um inhaltliche Kontrolle gehen. Eine andere Erklärung für ein solches Verfahren fällt mir nicht ein.
Warum sehen wir nie die Berichte der Schule? Diese dürfen laut Schule nur noch über das Jugendamt eingesehen werden.
Ist das rechtens? Wer kontrolliert sowas?
Das Jugendamt zum Beispiel behauptet, durch die Splittung der Bereiche Verwaltung, Sachbearbeiter und Recht eigene Kontrollinstanzen aufgebaut zu haben.
Aber die Verwaltung sitzt auf den Geldern und handelt damit nicht uneigenützig. Das Recht beurteilt nur die Klagefähigkeit. Das heisst, sie prüft wie der Richter nur, ob der Verwaltungsakt eingehalten wurde und der Sachbearbeiter? Tja, könnt ihr euch vielleicht denken.
Es reicht. Ich fordere Gerechtigkeit und ich fordere eine echte Kontrollinstanz für alle Ämter.
Ich bin nur eine von vielen und ich weiß, dass es dazu unzählige Fallbeispiele gibt. Ich starte hier einen Aufruf. Ich bin Mitglied des Projektes Autismusstrategie in Bayern und will versuchen den Punkt einer Kontrollinstanz für das Jugendamt einzubringen. Ob das was bringt, weiss ich nicht. Aber versuchen würde ich es. Und ich brauche eure Hilfe.
Schreibt mir eure Fälle und eure Erfahrungen hier in den Kommentaren. Falls vorhanden, schickt mir gerne auch per mail ein Aktenzeichen bei abgeschlossenen Fällen und ich brauche auch bundesweite Fälle. Bedenkt, dass ich es politisch über das Projekt einbringen möchte. Das geht erstmal leider nur um das Thema Autismus. Allerdings sind hier nicht nur die Fälle mit Kindern relevant oder welches Amt es betrifft.
Vielleicht können wir daraus was machen …
Beatrix Schweigert