Mittlerweile ist viel Zeit vergangen. Wir waren fast eineinhalb Jahre vor Gericht, wegen etwas, dass eigentlich selbstverständlich sein sollte. Darüber möchte ich heute berichten. Denn die Schonfrist ist vorbei. Mein Stillschweigen nicht mehr notwendig, um der anderen Seite nicht noch mehr Informationen zuzuspielen, als gut für uns wäre.
Wir haben verloren, vielmehr mein Sohn, weil …
… Es gibt keine Kontrollinstanz inhaltlicher Form für die Entscheidung des Jugendamtes …
Etwas, dass wir schmerzlich nach so langer Zeit erfahren mussten. Auch das Landesjugendamt hat nur eine beratende Funktion, kann aber einen Entscheid nicht aufheben. Kann das rechtens sein?
Ja, man kann klagen. Vor dem Verwaltungsgericht. Aber dort wird nur der Verwaltungsakt an sich geprüft. Eineinhalb Jahre lang, haben wir Bericht um Bericht geschrieben. Ärzte konsultiert, Berichte eingefordert und alles um uns herum kirre gemacht. Und dann war alles umsonst. Gegen Amtsaussagen und Amtswillkür kann nicht geklagt werden. Es wäre völlig egal gewesen, was drin steht. Hauptsache die Berichte liegen vor und damit ist der Verwaltungsakt vollzogen.
Bei uns wurde beispielsweise eine Überraschungshospitation mit drei Mitarbeitern des Jugendamtes, zunächst sogar ohne unser Wissen, anberaumt. Sie suchten auch kein Gespräch mit den Lehrern oder der Schulbegleiterin und verdrehten Aussagen meines Sohnes.
Ingesamt haben wir im Grunde selbst für unsere Niederlage gesorgt, da wir so hinterher waren, dass alle Berichte vorliegen. Das ist vielleicht das bitterste an der Situation und der Leidtragende an der Geschichte ist mein Sohn. Ein 12 jähriger Autist.
Ich erzähl euch von ihm. Damit ihr erahnen könnt, was er zu leisten vermag. Wie großartig er ist. Er war nonverbal bis er sieben war. Dann lernte er endlich lesen und mit dem lesen brachte er sich selbst das sprechen bei. Noch während der dritten Klasse wechselte er in eine Regelschule und er arbeitete sich dort ohne jegliche Hilfe in ein Gymnasium hoch. Nicht, dass er keine gebraucht hätte. Die Hilfe wurde ihm verwehrt. Von der Schule und das Jugendamt schüttelte sich von aller Schuld frei. Die Schule war das Problem.
Im Gymnasium dann sollte alles anders werden. Nur diesmal stellte sich das Jugendamt quer. Betitelte mich als Mutter, die alles nur schwarz malt und mich entgegen der Verselbständigung meiner Kinder stellen würde. Die Autismusbauftragte beschimpft Autisten als vertätschelt und übervorteilt.
Ich dachte damals ich höre nicht recht.
Wir zogen vor Gericht.
Inzwischen hat er zwar vormittags eine Begleitung, aber nicht für die Hausaufgabenbetreuung, die gerade in den ersten Jahren des Gymnasiums wichtig ist. Obwohl Schule, Nachmittagsbetreuung und Psychiater einstimmig eine vollumfängliche Begleitung fordern, bleibt das Jugendamt bei einer Teilbegleitung mit der Option, die Stunden bei Bedarf zu schieben. Dabei muss man festhalten, dass das Jugendamt den Bedarf sowohl für den Vormittag als auch den Nachttag bestätigt hatte.
Das Gericht selbst enthält sich jeder inhaltlichen Bewertung. Lediglich wurde inhaltlich ein Einwand dazu geschrieben, dass Hausaugaben nicht als Wissenserwerb dienen und daher nicht begleitet werden müssten.
In einem Gymnasium, wo Kindern bereits in der 5ten Klasse eingebleut wird, dass sie sich die Themen in den Hausaufgaben selbst erarbeiten müssen.
Solange der Verwaltungsakt eingehalten wird, hat das Jugendamt keinerlei Kontrollinstanz. Auch nicht durch das Gericht. Niemand der ihnen auf die Finger schaut. Das betrifft nicht nur den Bereich der Integrationshilfe. Nein, bei weitem nicht. Es geht um jedwede Entscheidung, die ein Sachbearbeiter fällt. Egal welches Amt. Das heisst im Umkehrschluss, dass jeder der Willkür des Amtes ausgesetzt ist.
Ich habe von der Petition gelesen, aber was die da verlangen ist zwar richtig und wichtig. Ein erster Schritt, aber er reicht mir nicht. Ich will mehr.
Ich will ein Amt oder ein Gericht, dass eine tatsächliche Kontrolle darstellt. Auch inhaltlich.
Wusstet ihr zum Beispiel, dass man euch jederzeit ein Kind wegnehmen kann, rein auf einen Verdacht hin. Wusstet ihr, dass die einzige Chance, dieses Kind wieder zu bekommen in einem Verfahrensfehler liegt, der ganz zu Anfang begangen wird? Denn wenn sie das Kind holen, ist der Beschluss noch nicht da. Nur gegen diesen Fehler kann man klagen und das Zeitfenster dazu ist verdammt klein. Danach ist man völlig der Willkür des Sachbearbeiters ausgeliefert.
Kann das rechtens sein?
Ganz gut ist die Willkür mancher Beurteilung von Sachbearbeitern auch hier zu sehen.
Wusstet ihr, dass ein Jugendamt gerne mit Inobhutnahme droht, nur um Kosten zu sparen? Die Sachbearbeiter wissen sehr wohl, dass Eltern dann sofort einknicken. Ich erzähl euch mal was. Das einzige, wo das Jugendamt tatsächlich kein Mitspracherecht hat, ist in der Wahl der Schulform. Das wiederum darf nur das Schulamt und das entscheidet in Zusammenarbeit mit den Schulen und den Eltern. Es ist nicht rechtens, dass ein Jugendamt verlangt, dass ein Kind in eine Förderschule soll, damit man sich den Integrationshelfer spart und erst recht nicht, mit einer Inobhutnahme zu drohen. Das haben sie bei mir nur einmal versucht und ich hatte damals das riesen Glück eine sehr engagierte Lehrerin an der Seite meines Kindes zu haben, die ihm zur Seite stand. Aber all die anderen. Wer sagt ihnen sowas? Wer kontrolliert das? Ist das rechtens?
Wusstet ihr, dass eine Gemeinde entscheiden kann, ob ein Ordnungsamt auf Widersprüche reagieren muss? Wenn nicht, könnt ihr auf und nieder springen und bekommt dennoch nicht recht. So passiert bei einem Bekannten, dessen Uhr falsch ging und daher einen Strafzettel erhielt, weil er die Parkuhr falsch eingestellt hatte. Wer kontrolliert sowas? Ist das rechtens?
Warum muss ein Bericht eines Trägers (in Persona des Schulbegleiters) mit Absprache über das Jugendamt gehen. Vielmehr wurde der Träger sogar ermahnt, Berichte nur nach Rücksprache mit dem Jugendamt herauszugeben. Sind solche Vorgehensweisen überhaupt rechtens und noch viel wichtiger, wer prüft sowas denn?
Warum dürfen Eltern nicht einen direkten Bericht einfordern. Hier kann es doch nur um inhaltliche Kontrolle gehen. Eine andere Erklärung für ein solches Verfahren fällt mir nicht ein.
Warum sehen wir nie die Berichte der Schule? Diese dürfen laut Schule nur noch über das Jugendamt eingesehen werden.
Ist das rechtens? Wer kontrolliert sowas?
Das Jugendamt zum Beispiel behauptet, durch die Splittung der Bereiche Verwaltung, Sachbearbeiter und Recht eigene Kontrollinstanzen aufgebaut zu haben.
Aber die Verwaltung sitzt auf den Geldern und handelt damit nicht uneigenützig. Das Recht beurteilt nur die Klagefähigkeit. Das heisst, sie prüft wie der Richter nur, ob der Verwaltungsakt eingehalten wurde und der Sachbearbeiter? Tja, könnt ihr euch vielleicht denken.
Es reicht. Ich fordere Gerechtigkeit und ich fordere eine echte Kontrollinstanz für alle Ämter.
Ich bin nur eine von vielen und ich weiß, dass es dazu unzählige Fallbeispiele gibt. Ich starte hier einen Aufruf. Ich bin Mitglied des Projektes Autismusstrategie in Bayern und will versuchen den Punkt einer Kontrollinstanz für das Jugendamt einzubringen. Ob das was bringt, weiss ich nicht. Aber versuchen würde ich es. Und ich brauche eure Hilfe.
Schreibt mir eure Fälle und eure Erfahrungen hier in den Kommentaren. Falls vorhanden, schickt mir gerne auch per mail ein Aktenzeichen bei abgeschlossenen Fällen und ich brauche auch bundesweite Fälle. Bedenkt, dass ich es politisch über das Projekt einbringen möchte. Das geht erstmal leider nur um das Thema Autismus. Allerdings sind hier nicht nur die Fälle mit Kindern relevant oder welches Amt es betrifft.
Vielleicht können wir daraus was machen …
Beatrix Schweigert
Hat dies auf melli´s kleines nähkästchen rebloggt.
Ich kann auch nur von Bayern schreiben und kann das oben Geschriebene nur bestätigen.. Auch mir wurde Kindeswohlgefährdung nach Beantragung vorgehalten. Aktuell haben wir auch wieder einen Anwalt und müssen evtl. vor das Verwaltungsgericht. Es tut mir leid für Euch das ist alles so Kräfte Zehrend und ungerecht
Hat dies auf Semilocon rebloggt und kommentierte:
Als jemand ohne Kinder, der als Kind nicht diagnostiziert wurde, kann ich da leider nicht selbst beitragen. Aber es wenigstens verbreiten und Aufmerksamkeit erzeugen.
danke
wir haben das Ganze ja selbst durch, auch mit Konsequenzen wie die, die perfectly me erwähnt. Darum erschien Ende 2014 über die ersten 18 Jahre im Leben vieler Autisten und ihrer Eltern ein Ratgeber, entstanden durch eigene Erlebnisse und viele, viele Interviews. Dazu unzählige Eingaben bei Ministerien und bei Landesregierungen. Das schlimmste bei den Gerichtsverfahren vorm Verwaltungsgericht war bei uns das, was auch du erzählst: es geht nur um Verwaltungsabläufe und da haben sich die Ämter abgesichert, so leicht hat man da keine Chance, etwas nachzuweisen, schon gar nicht, wenn im Hintergrund durch Verstöße gegen die Schweigepflicht, Gerede zu Tatsachen gemacht werden. Und wenn man als Eltern davon nichts mitbekommt, kann man sich auch nicht rechtlich wehren. Wenn du magst, kannst du mir gerne eine eMail schreiben.
noch vergessen: meine Erfahrungen beziehen sich auf NRW, speziell auf die Zeit von 2004 bis 2016
und zuguterletzt: wir sind seit 2014 vor Gericht, um die Kosten für den Schulabschluss einzufordern, da die Schule zwangsausgeschult hat, nachdem das Jugendamt die Schulbegleiterstunden auf von Vollzeit auf eine Stunde pro Tag gekürzt hat. Ohne etwas Schriftliches. Trotz Schulpflicht. Also mussten wir selbst ran. Seit das Verfahren läuft, bin ich notgedrungen Schulbegleiter und mittlerweile Studienassistenz. Wenn das so weiter geht, hat er das Studium schon abgeschlossen, bevor es ein Urteil gibt. Aber das ist eine andere Geschichte und wird in meinem zweiten Buch dazu hoffentlich mit einem glücklichen Ende erzählt. Nur darauf muss ich erst noch warten 😉
Hat dies auf Die schönen Dinge des Lebens rebloggt.
Pingback: Kontrollinstanz für Jugendämter | Die schönen Dinge des Lebens
Hat dies auf Autismus – Keep calm and carry on rebloggt und kommentierte:
Ich bitte jeden meiner Leser, hier zu unterstützen.
Mit unserem Ältesten haben wir ja auch schlimme Dinge durch, inkl. 16 Monate ohne Beschulung nach Diagnosestellung und Verlust des Schulplatzes in 2014, weil das Jugendamt der Meinung war, dass auch mit Schulbegleitung die Regelschule nicht mehr zu schaffen wäre und diese deshalb strich.
Auch wir sind kein Einzelfall und wir brauchen verlässliche Möglichkeiten, für unsere Kinder das bestmögliche erreichen zu können.
Hi Beatrix,
Du hast Recht, es gibt keine Stelle um so etwas vorbringen zu können. Und wenn, dann bringt man sich selber ins Schussfeld.
Ich fühle mit und überlegen wir wo man gemeinsam vorstellig werden könnte.
Wir kämpfen auch gerade mit dem akn (Autismus Kompetenz Netzwerk) um eine Berichtigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung. Ist zwar nicht Dein Thema grad, aber ich seh einfach, daß Autisten eine gute Vertretung so nötig brauchebis bald,
angel@
Gesendet: Sonntag, 04. November 2018 um 22:10 Uhr Von: innerwelt <comment-reply@wordpress.com> An: midsom@gmx.net Betreff: [New post] Es reicht … ich fordere eine echte Kontrollinstanz für Jugendämter
maedel posted: "Mittlerweile ist viel Zeit vergangen. Wir waren fast eineinhalb Jahre vor Gericht, wegen etwas, dass eigentlich selbstverständlich sein sollte. Darüber möchte ich heute berichten. Denn die Schonfrist ist vorbei. Mein Stillschweigen nicht mehr notwendig, u"
ich habe noch nicht viele Erfahrungen diesbezüglich gesammelt, fand aber eingies an der Vorgehensweise des Jugendamts sehr seltsam, z.B. dass die Sachbearbeiterin der wirtschaftlichen Jugendhilfe in Personalunion eine Art medizinischer Dienst ist (sie hatte eine „Schulung) und auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens entscheidet, ob sie die empfohlene und beantragte Maßnahme bewilligt (Gesamtumfang 40 Stunden, bei ca. einer Stunde wöchentlich also knapp ein Jahr). Und ob diese Maßnahme immer noch die richtige ist, möchte sie anhand der Schulzeugnisse halbjährlich überprüfen…
Nur ganz kurz, Schulzeugnisse sind in keinster Weise ein Beleg dafür, ob eine Maßnahme greift und müssen den Sachbearbeitern nicht vorgelegt werden.
Falls es nochmal angefordert wird, bitte schriftlich geben lassen und nach der Rechtsgrundlage fragen.
Das bringt in vielen Fällen erstmal Ruhe an dieser Front.
Und bei der Euch bewilligten Hilfe geht es um Therapie?
Da sind Zeugnisse noch nicht einmal aussagekräftig, ob diese greift oder nicht.
Schon erledigt. Dann war auch Ruhe. Aber die meisten lassen sich sowas wohl gefallen, ohne es zu hinterfragen.
Hallo, ich wohne mit meiner neunjährigen Asperger Tochter in Niedersachsen.
Seit ihrer Diagnose 2016 „kämpfen“ wir mit dem Jugendamt. Ein Jahr lang bewilligten sie keine Schulbegleitung und nun, wo ihre Schulpflicht ruht und sie eine Webschule besucht, wird mir Kindeswohlgefährdung vorgeworfen. Unsere Sachbearbeiterin hält sich nicht an die Schweigepflicht, lügt ohne rot zu werden und verbreitet ständig Misstrauen.
Wir haben vor dem Verwaltungsgericht geklagt, aber die Richterin hat ihre Behörde nur geschützt, das Protokoll der Gerichtsverhandlung ist eine Farce – die Aussagen der Sachbearbeiterin (u.a. sagte sie, dass ihnen psychiatrische Gutachten und Aussagen des Schulrektors völlig egal seien) wurden einfach geschönigt, damit wir keine weiteren Schritte einleiten können. Wir mussten uns auf einen Vergleich einlassen.
Ich fühle mich wie eine Schwerverbrecherin, obwohl es hier nur darum geht, meinem Kind einen Weg ins Leben zu bieten. Ich bin alleinerziehend und weiss, dass dies der übliche Umgang mit alleinerziehenden Mütter in unserem Jugendamt ist.
Ich weiß nicht, wie man denen beikommen soll?!
Hi Beatrix,
der Begriff heißt für mich: institutionelle Gewalt. Das ist das was da passiert.
Das ist wirklich sehr beklemmend. Danke für Deine gute Beschreibung Deiner Situation.
In welchem Arbeitskreis bist Du denn bei der Autismus Strategie?
Es gibt keine Stelle, die einen anhört und hilft. Alle handeln nach der Maxime: bloß keinen Ärger (egoistisch halt).
Es gibt keinen Fürsprecher für Familien. Ich finde das Familien gar nicht richtig unterstützt werden sobald das Etikett ,kaputt‘ drauf gestempelt wird.
Beatrix, danke für Deinen Einsatz, gerne komme ich zu einem Treffen.
Selbst nach vielen Jahren fällt es mir schwer über meine Erlebnisse mit Ämtern offen zu sprechen.
Manche Unterlagen habe ich vernichtet; in der Hoffnung die ungerechte Behandlung zu vergessen. Hilft nur teilweise.
Manches habe ich in der Hand, Korrespondenz vor mehr als 10 Jahren, und denke: , das mußt Du mal an eine Stelle melden, die ,gerecht‘ urteilt, handelt und hilft‘…
Ich hebe diese Unterlagen auf für den Tag; wann ist der bloß?
Unterlagen sende ich nicht per E-Mail, eher stelle ich mir ein Treffen vor. Das Problem ist nur, daß Eltern so wenig Zeit haben unter der Schulzeit denke ich.
Bist Du mit Inklusion Starnberg vernetzt? Dürfte ich diese E-Mail weiterleiten an die?
gerne helfe ich hier was Gutes entstehen zu lassen;-)
liebe Grüße,
angel@
Gesendet: Sonntag, 04. November 2018 um 22:10 Uhr Von: innerwelt <comment-reply@wordpress.com> An: midsom@gmx.net Betreff: [New post] Es reicht … ich fordere eine echte Kontrollinstanz für Jugendämter
maedel posted: "Mittlerweile ist viel Zeit vergangen. Wir waren fast eineinhalb Jahre vor Gericht, wegen etwas, dass eigentlich selbstverständlich sein sollte. Darüber möchte ich heute berichten. Denn die Schonfrist ist vorbei. Mein Stillschweigen nicht mehr notwendig, u"
Ich bin im Arbeitskreis Autismus (selbstbetroffene).
Und ja, du hast Recht. Bei mir ist es zeitmässig sehr schwer mit einem Treffen. Aber nicht nur wegen der Zeit. Ich begebe mich ungern an fremde Orte oder treffe mich mit Fremden.
Inklusion Starnberg kenne ich gar nicht. Was machen die?
Es ist auch nicht schlimm, wenn du die Unterlagen nicht schickst. Es wird nur so oft behauptet, dass es nur Pressegeschichten sind. Aufgebauschte Dinge eben. Nichts echtes. Die Diskussion war ja gestern erst wieder zu meinem Artikel auf Twitter. Ich möchte mit den Fallbeilspielen beweisen, dass es das wirklich gibt.
Jessica Bauer Da könnte ich auch viel zu schreiben, als erstes das mein Sohn fast ein Jahr nicht in die Schule durfte, weil Autisten angeblich den Realschulabschluß nicht schaffen.Heut hat er ihn, nun geht dasselbe Theater ums Gymnasium.Die Schulbehörde hat gesagt das sie für einen behinderten Menschen nicht so eine teure Schulbildubg zahlen, wenn es auch gesunde dafür gibt
Heyho,
vielleicht wäre es denkbar, mal vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen? Das ist quasi die „echte Kontrollinstanz“ des Jugendamtes, weil es ein komplett neues Urteil über den Sachverhalt erstellt. Es gibt zB Urteile, in denen die Kinder nach Inobhutnahme durch das Jugendamt wieder nach Hause konnten. Es handelt sich hier ja quasi um einen (un?)mittelbaren Eingriff in Art 6 GG. Eventuell sogar um einen (un?)mittelbaren Eingriff in Art 2 I iVm 1 I GG (Persönlichkeitsentwicklung) deines Sohnes. Da würde ich mich mal mit einem Anwalt drüber beraten, was da noch möglich ist.
Alles Gute und viel Kraft für dich und deinen Sohn,
Lou
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Hi,
unser „Spießrutenlauf“ mit dem Jugendamt begann mit meinem ältesten schon mehr als 20 Jahren. Damals sind wir von Berlin nach Niedersachsen gezogen und ich hatte schon vorab um Erziehungshilfe gebeten, da mein 1. Sohn schon damals auffällig war( Diagnose: ADHS).
Die Hilfen waren eher kontraproduktiv, was im Jahr 2ooo dazu führte, dass ich ihn in ein betreutes wohnen abgab, weil ich ihn und seine Brüder( inklusieve seines Stiefvaters) nicht mehr voreinander schützen konnte.
Wir hatten eine Jugendamtsbetreuerin die einen Vormfehler begann, was uns sehr half. Zuvor hatte sie mir mit dem Entzug aller Kinder gedroht, weil wir ja unfähig wären…
Unseren Alltag hatte nie jemand bewertet. Es ging immer nur um Aussagen irgend welcher Menschen, die jedoch niemals bei uns waren.
Ich habe meinen Erstgeborenen für 8 Jahre verloren, in denen er im betreuten Wohnen des Jugendamtes untergebracht war und ihm jede weitere Hilfe untersagt wurde.
Vor seinem 18. Geburtstag organisierten wir heimlich eine Reha, während der sein Asperger-Syndrom diagnostiziert wurde.
Kurz danach kam er zu mir zurück, weil er in dieser Jugendeinrichtung natürlich nicht das hatte lernen können was er brauchte…
Bis dahin waren diese Ämter immer der Meinung, dass sie es besser wüssten- versagten ihm Medikamente und Förderung !!
Ich habe dies damals gut lösen können, auch wenn es mich sehr viel LIEBENSKRAFT gekostet hat. Das Wissen, dass diese Ämter so unendlich viel Macht haben, macht mir noch heute Angst auch wenn meine Kids alle schon „erwachsen“ sind.
Diese Willkür ist existenzbedrohend und logisch nicht nachvollziehbar !!
Ich glaube auch, dass Bayern da noch etwas „konsequenter“ ist, da „sie“ ja behinderte eh lieber gern separat „halten“ würden. Sorry, aber wegen Details müsste ich meinen Jüngsten fragen… Doch irgend was war da vor einiger Zeit…
Deshalb denke ich, dass Bayern da wirklich schwieriger zu händeln ist als andere Bundesländer.
Ich habe diesbezüglich so unendlich viel Schmerz durchleben müssen und habe das Vertrauen an den Ämtern verloren- mit dem Schluss: Falls dir nicht ein ehrlicher Mensch über den Weg läuft der wirklich Mut hat sich gegen all das zu stellen, hast du verloren !!
Im Grunde will ich nur „sagen“, dass dies schon immer so läuft und hoffe das irgend jemand, irgend einen Weg findet dies zu ändern. Wünschen tu ich es allen beteiligten, auch wenn ich es nicht glaube…
Danke Bea !!
War schön neues zu erfahren, auch wenn der Anlass wirklich unschön ist !!
G Tatu
Danke dir für deine Worte Tatu und auch schön von dir zu lesen 🙂
Schrecklich. So eine Willkür, und das bei einem so wichtigen Amt. Unglaublich.
ja, leider
Hallo,
ich bin heute zufällig auf deinen Blog gestoßen und finde es toll, dass du so offen über das berichten kannst, was dich beschäftigt. Ich glaube, dass du dadurch viele Menschen inspirierst, sich nicht verstecken zu müssen. In deinem Beitrag hast du bereits viele wichtige Schlüsselwörter indirekt benutzt. Darunter Wörter wie Respekt, Akzeptanz und dass Diskriminierung und Stereotype mehr als nur unfair sind. Die Gesellschaft oder viel mehr ihre Einstellung gegenüber vermeintlich geglaubten Nachteilen muss sich ändern, und nicht erst in einem Jahr oder Jahrzehnt, nicht morgen, sondern am besten noch heute und so schnell wie möglich. Meiner Meinung nach ist jeder „benachteiligte“ Mensch auch ein Trumpf, da er oder sie auf bestimmte Dinge, für die die breite Masse längst blind und taub geworden ist, aufmerksam machen kann und so Änderung im positiven Sinne erzielt werden kann.
Daher würde ich dich gern auf ein wissenschaftliches Forschungsprojekt aufmerksam machen, das durch die EU mitfinanziert wird: Es nennt sich IMAGE und versucht die Diskriminierung von Autisten und Autistinnen in Europa durch das Entwerfen von gezielten Maßnahmen zu verhindern und deren Inklusion in der Arbeitswelt zu fördern. Dadurch soll Arbeitnehmer/innen und Studenten/Studentinnen mit Autismus ein besserer Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden, um ihnen das Ausüben der Tätigkeiten zu ermöglichen, die sie gern ausüben möchten.
Als Endresultat sollen Stereotype, Vorurteile und Diskriminierung gegenüber Individuen mit Autismus durch Arbeitgeber, Karriere- und Laufbahnberater und akademische Tutoren gesenkt werden. Dies geschieht durch wissenschaftlich entwickelte Guidelines.
Weitere Informationen zum Projekt findest du hier: (gestrichen: keine links)
Falls du also dieses Projekt unterstützen möchtest, würde ich mich sehr freuen, wenn du an der Online-Studie teilnehmen würdest. Die Teilnahme ist streng anonym und natürlich freiwillig.
Hier der Link: (gestrichen: keine links)
Der Link darf auch gern verbreitet werden. 😉
Aber ganz egal, wie du dich entscheidest, ich finde es toll, dass du dich traust, auf Missstände und Unverständnis bzw. auch das Unwissen der breiten Masse aufmerksam zu machen. Ich wünsche dir ganz viel Erfolg und hoffe, dass du weiterhin die Kraft findest, tapfer weiter zu machen.
Hallo, bei uns zahlt das Jugendamt für unsere autistische Tochter auch nur das absolute Minimum und für eine Fachkraft als Schulbegleitung auch nur absoluten Mindestlohn. Darüber hinaus gar nichts. Hausaufgabenbetreuung wurde für die weiterführende Schule mit der Begründung abgelehnt, dass es diese an der Grundschule auch nicht gegeben hätte. Was nur teilweise stimmt, denn sie hatte dort in der Betreuung die Möglichkeit, Hausaufgaben mit der SB zusammen zu machen.
Dann hat uns das JA eine Familienhilfe vorgesetzt. Die wollte aber nur, dass wir Therapien machen, wir hatten Hilfe erwartet. Tja, das Ende vom Lied war, dass wir vor Gericht gelandet sind wegen Kindswohlgefährdung. Wir würden Therapien verweigern. So, wir hatten einen Platz gesucht und zugesagt bekommen, das JA versprach nach dem Gerichtstermin, sich zu kümmern. Innerhalb von 2 Monaten erbat das Gericht einen Bericht, ob die Therapie zustande gekommen ist.
Das war im Februar, jetzt haben wir Mai, das JA hat GAR NICHTS gemacht und am 20. müssen wir wieder vor Gericht. In was für einer Welt leben wir eigentlich? Klagen uns an, weil wir die Therapie verweigern und dann reagieren die nicht, wenn es um einen Platz geht?! Den wir im Übrigen verloren haben.
Leider macht unsere Anwältin nichts dagegen, die scheint sich nicht zu trauen. Aber das JA reagiert auch auf nichts. Wir wissen wirklich überhaupt nicht mehr weiter, die Schulkarriere unserer Tochter geht steil den Bach runter.